Wer ist zuständig für die Diskriminierung Ost/ West Renten Berechnung nach über 20 Jahre Wende?
Sehr geehrte Frau T.,
die formale Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland ist nach einem jahrelangen Angleichungsprozess weitestgehend vereinheitlicht. Seit letztem Jahr sind wichtige Parameter der Rentenversicherung angeglichen, etwa die Beitragsbemessungsgrenze oder auch die Bezugsgröße. Alle Rentner, egal ob in den alten oder neuen Bundesländern, erhalten pro gesammeltem Rentenpunkt mittlerweile denselben Euro-Betrag. Obwohl die Berechnungsformeln nun gleich sind, unterscheiden sich die tatsächlich ausgezahlten Rentenbeträge oft noch aufgrund der individuellen Erwerbsbiografien (z. B. längere Arbeitszeiten oder höhere Frauen-Erwerbstätigkeit im Osten vs. höheres Lohnniveau im Westen). Am Ende ist jeder Einzelfall individuell zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

