Frage von Sarah S. • 18.03.2025

Antwort von Till Backhaus SPD • 19.03.2025
Die Regierungsbildung obliegt dem neuen Bundeskanzler. Ihre Anfrage müsste Sie entsprechend daher bitte an den zukünftigen Bundeskanzler richten.
Die Regierungsbildung obliegt dem neuen Bundeskanzler. Ihre Anfrage müsste Sie entsprechend daher bitte an den zukünftigen Bundeskanzler richten.
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir während der laufenden Koalitionsverhandlungen strenges Stillschweigen über Inhalte oder Personal vereinbart haben. Dies ist für vertrauliche Verhandlungen absolut notwendig. Ich kann mich daher nicht zu Ihrer Frage äußern.
Gern erläutere ich deshalb nochmals den Inhalt der Entscheidung und meine Beweggründe dafür, einer Grundgesetzänderung zuzustimmen: