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Bärbel Bas
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Frage von Christoph G. •

Wie definiert die SPD das Leistungsprinzip?

Sehr geehrte Frau Bas,

als unser Opa 1998 verstarb, erbte mein Vater sein Haus. 2,5 Jahre arbeitete er jeden Tag ohne einen einzigen Tag der Pause an diesem Objekt, um es für seine Familie wohnbereit zu machen. Dabei half ihm mein damals 14 Jahre alter Bruder. Diese 2,5 Jahre prägten die Jugend dieses Mannes, der heute Elektrikermeister ist und mit 41 Jahren immernoch regelmäßig meinem Vater hilft. In der Süddeutschen las ich dieses Zitat von L. Klingbeil: "Die aktuelle Regelung verstoße gegen das Leistungsprinzip, sagte der Vizekanzler [...]." Wenn mein Bruder diesen Satz lesen müsste, wie würden Sie ihm das Leistungsprinzip erklären? Würden Sie meinem Bruder das Erbe absprechen, weil er dafür zu wenig geleistet hat? Und ist die Jungend meines Bruders für Sie Frau Bas nur eine Anekdote oder vielleicht Alltag in Deutschland?

Beste Grüße!

https://www.sueddeutsche.de/politik/steuergerechtigkeit-spd-chef-aktuelle-erbschaftsteuer-ungerecht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260109-930-519195

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bei der Erbschaftsteuer geht es um die Grundfrage, ob Lebenschancen in Deutschland stärker von eigener Leistung oder von Herkunft geprägt werden.

Klar ist: Erben an sich ist nichts Unrechtes. Familien sollen Vermögen weitergeben können, ohne Angst um das eigene Zuhause oder den Familienbetrieb haben zu müssen. Die große Leistung Ihres Vaters und Bruders steht außer Frage.

Ungerecht ist aber, dass unser heutiges Erbschaftssteuerrecht große Vermögen oft besonders schont und damit Chancen ungleich verteilt. Zwischen 2021 und 2024 lag der effektive Steuersatz auf Multimillionen- und Milliardenvermögen im Schnitt bei 1,8 Prozent. Erbschaften unter 20 Millionen wurden mehr als dreimal so hoch belastet.

Diese Ungerechtigkeit will der nun vorliegende Vorschlag angehen – und gleichzeitig die allermeisten privaten Erbschaften entlasten. Konkret soll jede und jeder im Leben eine Million Euro steuerfrei erben können. Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus 900.000 Euro innerhalb der Familie, bei Schenkungen und Vererbungen von anderen Personen kommen 100.000 Euro hinzu. Erst darüber soll eine Steuer anfallen. Das selbstbewohnte Familienheim der Eltern soll außerdem weiterhin steuerfrei bleiben.

Der Vorschlag beinhaltet außerdem einen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro – kleine und viele mittlere Unternehmen sollen so steuerfrei übertragen werden. Damit schützen wir vor allem auch Familienbetriebe. Unternehmen, die den Erhalt von Arbeitsplätzen sicherstellen, können außerdem auf großzügigere Stundungsregelungen von bis zu 20 Jahren zurückgreifen.

Zusätzliche Steuereinnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die den Ländern zukommen, sollen zur Stärkung unseres Bildungssystems beitragen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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