(...) Selbst wenn die Noten der juristischen Staatsexamina nur begrenzte Aussagekraft haben, sollten sie Berücksichtigung bei den Auswahlverfahren finden. Sie sind aber nicht der alleinige Anhaltspunkt, sondern weitere Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle. (...)
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(...) Daher befürworte ich das System mit zwei Staatsexamina. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zur Juristenausbildung in Deutschland, die ich persönlich für qualitativ hochwertig und anspruchsvoll halte. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist eine funktionierende Rechtspflege unerlässlich. Daher befürworte ich das System mit zwei Staatsexamina. (...)
(...) 2) Das Konzept der Staatsexamina hat sich insgesamt bewährt und ist auch international anerkannt. Ich sehe die Form der Jura-Abschlusses nicht als Problem. (...)
(...) Die Noten der beiden Staatsexamina halte ich grundsätzlich für aussagekräftig, wenngleich es doch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, was die Anforderungen angeht, gibt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Fragen. Das deutsche System der zwei Staatsexamen hat sich bewährt. Gleichzeitig sehe ich auch die Gefahr für Studenten, kurz vor dem Abschluss noch wieder auf null zu fallen. (...)