Antwort 19.02.2025 von Katja Hessel FDP
Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anwendbar. Verluste aus Termingeschäften können vollständig mit Gewinnen aus Termingeschäften sowie anderen Kapitaleinkünften, wie zum Beispiel Dividenden, verrechnet werden.