Wird die Lebensversicherung auf das Bürgergeld angerechnet?
Sehr geehrter Herr Heil,
Ist das richtig das meine Lebensversicherung, Auszahlung November 2024 , 1.340,00€ bekomme ich ausgezahlt, auf das Bürgergeld angerechnet wird? Laut Bewilligungsbescheid ,erhalte ich für November kein Bürgergeld. Ich dachte man hätte einen Freibetrag.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
MfG
G. Z.

Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich ist eine während des Leistungsbezuges ausgezahlte Lebensversicherung kein Einkommen, sondern wird dem Vermögen zugeordnet. Hierfür gelten Vermögensfreibeträge. Innerhalb der einjährigen Karenzzeit im ersten Jahr des Leistungsbezugs beträgt der Freibetrag 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft. Für jede weitere Person 15.000 Euro. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt der Freibetrag für Vermögen für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft 15.000 Euro.
Nicht als Vermögen gelten für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge. Verträge, die den Voraussetzungen des § 5 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) entsprechen, werden als für die Altersvorsorge bestimmt anerkannt. Das sind Riesterrenten, Rüruprenten, aber auch Lebensversicherungen können nach § 5 AltZertG zertifiziert sein. Das bedeutet, dass diese vollständig geschützt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB