Die Klärung der Frage, wie das sogenannte AfD-Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt ist und ob dabei ein Straftatbestand vorliegt, liegt nun im Verantwortungsbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden. Das Innenministerium sowie andere beteiligte Stellen müssen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
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Antwort 16.05.2025 von Matthias Hiller CDU
Antwort 10.06.2025 von Katrin Lange SPD
Ich möchte die Frage allgemein gehalten beantworten. Denn ich beantworte keine Kleinen Anfragen mehr. Siehe Volltext.
Antwort 10.06.2025 von Katrin Lange SPD
Der Leiter der VS-Abteilung war von mir von der Führung der Dienstgeschäfte entbunden worden, weil das notwendige Vertrauen nicht mehr vorhanden war.
Antwort 13.05.2025 von Dirk Wiese SPD
die Partei Die Linke steht zu unserer Demokratie. Hingegen tritt die AfD diese täglich mit beiden Füßen.
Antwort 16.05.2025 von Felix Schreiner CDU
Ich habe vollstes Vertrauen in unseren neuen Bundesinnenminister, der das Gutachten durch sein Haus u.a. bewerten lassen wird
Antwort 02.05.2025 von Stephan Brandner AfD
Ja, klar.