Was wird die CDU unternehmen, dass ein Leak wie das des AfD-Gutachtens nicht wieder vorkommt?
Sehr geehrter Herr Hiller,
gestern wurde das Gutachten des BfV zur AfD durch die Medien Cicero, Nius und Junge Freiheit geleakt. Offenbar ohne jegliche Schwärzung von Namen und Kontakten. Damit haben sich nicht nur die jeweiligen Redaktionen sondern auch die Quelle des Leaks über die Einschätzungen und Entscheidungen des Ministeriums hinweggesetzt. Ich denke, dass eine souveräne Regierung sich eine solche Entscheidung nicht von einzelnen Personen aus der Hand nehmen lassen sollte.
Von daher ist es mir wichtig zu wissen, was unternommen wird, um eine Wiederholung zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Frank L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Grundsätzlich ist in § 202a Absatz 1 StGB geregelt: „Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und besonders gegen unberechtigten Zugang gesichert sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Es bestehen also bereits klare gesetzliche Regelungen zum Schutz solcher Daten.
Daneben steht aber auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden gewährt – entweder durch Auskunft oder durch Akteneinsicht vor Ort.
Die Klärung der Frage, wie das sogenannte AfD-Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt ist und ob dabei ein Straftatbestand vorliegt, liegt nun im Verantwortungsbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden. Das Innenministerium sowie andere beteiligte Stellen müssen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Matthias Hiller MdB