Sind sie bereit für eine öffentliche Stellungnahme darüber, warum der Leiter des Verfassungsschutzes entlassen wurde? Sind sie der Meinung, dass dies mit der Unabhängigkeitsidee vereinbar ist?

Der vormalige Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jörg Müller, war von mir von der Führung der Dienstgeschäfte entbunden worden, weil das notwendige Vertrauen für eine gemeinsame weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben war. Dafür lagen aus meiner Sicht sehr überzeugende Gründe vor.
Die „Unabhängigkeitsidee“ des Verfassungsschutzes dagegen ist eine reine Fiktion. Der Verfassungsschutz ist nicht unabhängig und soll es nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht sein. Tatsächlich soll überhaupt kein Geheimdienst in der Demokratie „unabhängig“ sein – das heißt, tun und lassen können, was er will. Gerade nach dem NSU-Debakel war das auch allgemeiner Konsens. Dieser Konsens wird jetzt in Deutschland interessengeleitet aufgelöst.
In Brandenburg ist der Verfassungsschutz als Abteilung des Innenministeriums organisiert; Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium als Ganzes, und nicht etwa die Abteilung alleine – so steht es im Gesetz. Schon deshalb ist die Einbindung und Kontrolle des Verfassungsschutzes von großer Bedeutung und deshalb kann und soll sich auch der Verfassungsschutz nicht über die Meinung der Hausleitung hinwegsetzen. Genau dafür ist der zuständige Abteilungsleiter ein politischer Beamter. Nach dem Gesetz ist man politischer Beamter, weil man in „fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung“ stehen muss (Beamtenstatusgesetz). Eine vorgebliche „Unabhängigkeit“ liest sich anders.
Weiteres dazu können Sie meiner Rücktrittserklärung entnehmen:
https://www.katrinlangespd.de/2025/05/16/r%C3%BCcktritt-als-ministerin/
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Lange