Nach meiner Information besagt § 146 GVG folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Er besagt also nicht explizit den von Ihnen genannten Sachverhalt.
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 Antwort 05.04.2023 von Engin Eroglu   FREIE WÄHLER
 Antwort 03.04.2023 von Christian Ehler   CDU
Die Möglichkeit für den Justizminister, in ein Ermittlungsverfahren einzugreifen, ist jedoch durch das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip begrenzt.
  Antwort ausstehend von Katarina Barley   SPD
 Antwort 20.07.2023 von Patrick Breyer   PIRATEN
Als Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland im EU-Parlament verteidige ich unsere Grundrechte im Zeitalter der digitalen Revolution mit Leidenschaft, namentlich im Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments.
  Antwort ausstehend von Lisa Paus   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
 Antwort 06.04.2023 von Jan Kürschner   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.