
Der Staat könnte Impfunwillige auch nicht zur Abgabe einer solchen Patientenverfügung verpflichten, da das Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit schützt, woraus sich auch ein Recht auf medizinische Behandlung herleiten lässt
Der Staat könnte Impfunwillige auch nicht zur Abgabe einer solchen Patientenverfügung verpflichten, da das Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit schützt, woraus sich auch ein Recht auf medizinische Behandlung herleiten lässt
Die Überlastung der Krankenhäuser droht v.a. durch politisch gewollte, selbst in der Pandemie fortschreitende Ökonomisierung des Gesundheitssystems.
Wie Sie sicherlich mitverfolgt haben, diskutiert der Deutsche Bundestag gerade über die allgemeine Impfpflicht
Vor dem Hintergrund dieser leichtsinnigen und verantwortungslosen Öffnungspolitik ist eine Impfpflicht weder verhältnismäßig, noch ist sie offensichtlich mit unseren kaputtgesparten Behörden durchsetzbar.
Bei der Impfflicht gilt es abzuwägen zwischen dem Schutz der individuellen Freiheit und Gesundheit des einzelnen Bürgers und dem gesundheitlichen Schutz und der Freiheit der Gesellschaft als Ganzes.
Vor diesem Hintergrund bin ich zum jetzigen Zeitpunkt für eine Impfpflicht, allerdings nur als letzte verbleibende Möglichkeit.