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Angelegenheiten, die die private und gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMG wenden.
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
Sehr geehrte Frau S.
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