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Ein Beitrittsverfahren während eines aktiv laufenden Kriegszustandes sehen wir aus verschiedenen Gründen kritisch.

ich hatte das online gelesen, es kam später aber heraus, dass die Person aus dem Irak stammt und ein christlicher Aramäer war. Insofern war das nicht ganz genau. Mir ging es vor allem darum, dass das Attentat viel Hass auf Muslime erzeugt hat, obwohl die meisten Muslime ja selbst unter den Islamisten leiden und viele vor ihnen fliehen müssen.


Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt
