Sehr geehrte Frau Liedtke, in welcher Form wird aktuell und soll zukünftig die politische Unabhängigkeit des brdbg. Verfassungsschutzes gewährleistet werden?
Die ehemalige Innenministerin von Brandenburg, Katrin Lange, hat eine im Jahr 2023 aufgestellte Dienstanweisung für den Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes zurückgenommen.
Danach hatte der Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes das Recht, eigenständig über eine Einstufung von Parteien und Gruppierungen als Verdachtsfall bzw. als gesichert extremistische Bestrebung zu entscheiden, wenn ausreichend Material vorliegt, das solche Hochstufungen begründet.
In Brandenburg ist der Verfassungsschutz eine Abteilung des Innenministeriums, in einigen anderen Bundesländern ist der Verfassungsschutz eine autonome Behörde, was per se die Unabhängigkeit gewährleistet.
Hintergrund für die Dienstanweisung des brandenburgischen Innenministeriums aus 2023 war, dem Verfassungsschutz die Möglichkeit zu geben, unabhängig von politischen Vorgaben des Ministeriums handeln zu können.
Mit freundlichen Grüßen, Claudia L.

Sehr geehrte Frau Claudia L,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30 Mai. Sie informieren darin über Ihren Eindruck in Bezug auf die Entlassung des Leiters der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales und fragen wie die politische Unabhängigkeit des brandenburgischen Verfassungsschutzes gewährleistet werden kann.
Zunächst zum Sachverhalt: In einigen Medienberichten wurde der Anschein erweckt, die damalige Innenministerin Katrin Lange habe mit der Entlassung auf die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch reagiert. Ich kann Ihnen versichern: Das ist nicht der Fall.
Hintergrund für die Entlassung ist nach der uns vorliegenden Kenntnislage die Tatsache, dass weder die zum damaligen Zeitpunkt zuständige Ministerin, die gemäß des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes Behördenleiterin ist, noch die für die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständige PKK zeitnah über den für die Einstufung notwendigen Einstufungsvermerk informiert wurden. Damit ging ein Vertrauensverlust einher.
Zugleich kann aber auch festgestellt werden, dass die Kommunikation der Umstände nicht optimal verlief. Katrin Lange hat dafür die Verantwortung übernommen und ist von ihrem Amt als Ministerin des Innern und für Kommunales zurückgetreten. Dieser Schritt wurde mit großem Respekt zur Kenntnis genommen.
Beim Schutz unserer Verfassung kommt dem brandenburgischen Verfassungsschutz eine wichtige Rolle zu. Zum besseren Verständnis möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß des Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetzes, die Verfassungsschutzbehörde das Ministerium des Innern ist. Dieses wiederum unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung.
Grundsätzlich kann ich Ihnen versichern: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Wir verteidigen unsere rechtsstaatlichen Prinzipien gegen jede Form von Hass, Ausgrenzung oder autoritärem Denken. Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg hat sich in der Vergangenheit immer klar und konsequent gegen extremistische, demokratiefeindliche und menschenverachtende Ideologien gestellt. Daran hat sich nichts geändert. Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss geschützt, gefestigt und mit Leben gefüllt werden. Dafür setzen wir uns tagtäglich ein – in den Parlamenten, in den Kommunen, und im Gespräch mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Prof. Dr. Liedtke