Hakan Demir
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Frage von Dmitrii G. •

Frage zur Stichtagsregelung im Rahmen der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (§ 10 Abs. 3 StAG) 1) Ist geplant, im Gesetzgebungsverfahren noch eine Stichtags- oder Übergangsregelung für bereits gestellte Anträge zu ergänzen?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich verfolge mit großem Interesse die geplante Streichung des § 10 Absatz 3 StAG im Rahmen des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Dabei ist mir aufgefallen, dass im aktuellen Gesetzentwurf keine Übergangsregelung oder Stichtagsregelung für bereits gestellte Einbürgerungsanträge enthalten ist.

In diesem Zusammenhang stellen sich für mich zwei dringende Fragen:

1) Ist geplant, im Gesetzgebungsverfahren noch eine Stichtags- oder Übergangsregelung für bereits gestellte Anträge zu ergänzen?

2) Was geschieht mit denjenigen, die bereits unter der geltenden Regelung einen Antrag gestellt haben, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes noch nicht entschieden ist?

Mit freundlich Grüßen,

Dmitrii G.

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