In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
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Es ist mir völlig unverständlich, warum die Ampel-Regierung immer noch keine konkreten Aussagen zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten macht.
Mein Kenntnisstand ist, dass das Verfahren leider noch andauert. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung schreitet aber voran und die Verbändeanhörung wird eingeleitet sowie der Entwurf entsprechend veröffentlicht. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass die Bundesregierung sich in absehbarer Zeit auf einen Gesetzentwurf einigen wird.
Es ist aktuell noch offen, welchen Vorschlag der Bund zur amtsangemessenen Alimentation vorlegen wird. Daher müssen wir die Initiative der Bundesregierung nun zunächst einmal abwarten, und ich bitte Sie aus diesem Grund um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Antworten auf hypothetische Fragen geben kann.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Aufgrund fehlender Mehrheiten im Bundestag konnte der Prozess nicht abgeschlossen werden. Dies möchten wir jedoch in der kommenden Legislaturperiode umgehend angehen.