Halten Sie die amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen tatsächlich für verfassungskonform?
Sehr geehrter Herr Beck, mit Erstaunen habe ich Ihren Redebeitrag v. 03.03.26 (https://plenartv.landtag-niedersachsen.de/tagungsabschnitt/19-32) zum Thema Beamtenbesoldung verfolgt. Es gibt hier eine klare Rechtsprechung des BVerfG (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-105.html). Zudem hat das BVerfG klargestellt, dass Einmalzahlungen bei der Bewertung einer aA nicht berücksichtigt werden dürfen. Auch der Verweis auf ein Niveau von 115 % des sozialhilfer. Existenzminimums entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Es macht mich traurig, dass in Nds. so mit den Beamten umgegangen wird. Das Ganze führt dann auch wieder zu mehr Politikverdrossenheit und erodiert weiter das Vertrauen in die Demokratie, was ich dramatisch finde. Schauen Sie nach SH, dort passt man die Besoldung an (https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-schleswig-holstein-passt-beamtenbesoldung-nach-bverfg-urteil-deutlich-an/.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner Rede im Landtagsplenum am 3. März 2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Mit dem nunmehr erfolgten Landtagsbeschluss ist zunächst erst einmal die verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2025 rückwirkend sichergestellt worden. Konkret bedeutet dies, dass die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 eine Sonderzahlung von 800 Euro erhalten, die übrigen Besoldungsgruppen 500 Euro bekommen und für die Anwärterinnen und Anwärter 250 Euro vorgesehen sind. Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages sei somit die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das vergangene Jahr gewährleistet worden.
Darüber hinaus hatte ich in meiner Landtagsrede bereits angesprochen, dass wir die aktuellen verfassungsrechtlichen Entwicklungen selbstverständlich nicht außer Acht lassen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr zur Besoldung in Berlin bereits geurteilt und die dortige Besoldung für die Jahre ab 2008 überwiegend für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil wird nun genaustens von unseren niedersächsischen Ministerien geprüft und ausgewertet. Ferner wird vor dem Bundesverfassungsgericht demnächst auch ein Urteil zur Besoldung in Niedersachsen erwartet, auf dessen Grundlage wir dann höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren starten werden um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass dieses Urteil zunächst abgewartet und ausgewertet werden muss, bevor weitere Schritte und Maßnahmen eingeleitet werden.
Außerdem werden wir nunmehr schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um mit der systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft sicherzustellen, dass die Besoldung auch in den folgenden Jahren verfassungsgemäß ist.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass Sie sicher sein können, dass wir die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung sehr ernst nehmen und mit Augenmaß sowie Verantwortungsbewusstsein dafür Sorgen tragen, dass unsere Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen fair, gerecht und zeitgemäß besoldet werden. Dies ist mir auch persönlich ein wichtiges Anliegen und ich hatte es dementsprechend in meiner Rede hervorgehoben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen den aktuellen Sachstand in dieser Thematik wiedergeben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck

