Auf dieser Grundlage wird gegenwärtig ein Gesetzentwurf erarbeitet. Dabei ist uns die Einbindung der Zivilgesellschaft ein besonderes Anliegen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass das neue Einbürgerungsgesetz in den nächsten Wochen im Kabinett beraten und auf den parlamentarischen Weg gebracht wird. Ich hoffe, dass es dann zu einer zügigen Beratung im Parlament kommt.
Wir halten niemanden hin, sondern arbeiten hart an einer verfassungsgemäßen Lösung. Ich bedaure, dass ich weitere Details aus dem Gesetzentwurf an dieser Stelle derzeit nicht darstellen kann.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Für uns war es wichtig, dass das Prinzip "Fördern und Fordern" erhalten bleibt. Zudem muss sich Lebensarbeitsleistung auch weiter auszahlen.