Frage von Albrecht M. • 03.07.2024

Antwort ausstehend von Melis Sekmen CDU
Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Welches Verfahren Anwendung findet, wird im sogenannten Screening-Verfahren entschieden, das alle Schutzsuchenden durchlaufen. In dieses Verfahren werden alle Schutzsuchenden überführt, die entweder aus Seenot gerettet werden oder an einer Landgrenze ein Schutzbegehren äußern.
Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden: