
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie bei fachlich zuständigen Verbänden.
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regulativ gesehen ist in Deutschland derzeit gem. der „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BImSchV) der Vertrieb von E-Diesel in Reinform an Tankstellen NICHT erlaubt.
Aus strafrechtlicher Perspektive ist das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss nach Maßgabe der §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 316 Strafgesetzbuch (Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr) strafbar.
Uns als SPD-Bundestagsfraktion und auch mir persönlich, ist es insbesondere aus sozialen Gesichtspunkten wichtig, dass bei der Umstellung auf Elektromobilität die Bezahlbarkeit gewahrt bleibt
Weltweit sind viele Verbrennungsmotoren im Einsatz, die wir klimaneutral betreiben sollten. So leisten wir einen enormen Beitrag zum Klimaschutz.