Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag keine Festlegung getroffen, hier eine Verschärfung vorzunehmen. Ich persönlich habe die Legalisierung des Cannabis-Konsums politisch immer abgelehnt. Daran hat sich bis heute nichts verändert.
Der Grenzwert wurde nach Empfehlungen von Expert*innen festgelegt und es ist unwahrscheinlich dass eine Anhebung vorgenommen wird aber auch keine Absenkung.
Der Verkehrsgerichtstag entscheidet nicht über Gesetzesänderungen, sondern nur der Bundestag . Über die dafür nötigen Mehrheiten entscheiden die Wähler.
In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.