
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag keine Festlegung getroffen, hier eine Verschärfung vorzunehmen. Ich persönlich habe die Legalisierung des Cannabis-Konsums politisch immer abgelehnt. Daran hat sich bis heute nichts verändert.
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag keine Festlegung getroffen, hier eine Verschärfung vorzunehmen. Ich persönlich habe die Legalisierung des Cannabis-Konsums politisch immer abgelehnt. Daran hat sich bis heute nichts verändert.
Der Grenzwert wurde nach Empfehlungen von Expert*innen festgelegt und es ist unwahrscheinlich dass eine Anhebung vorgenommen wird aber auch keine Absenkung.
Der Verkehrsgerichtstag entscheidet nicht über Gesetzesänderungen, sondern nur der Bundestag . Über die dafür nötigen Mehrheiten entscheiden die Wähler.
In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.