Antwort 09.02.2026 von Gregor Gysi Die Linke
Ich sehe das genau so wie Sie.
Ich sehe das genau so wie Sie.
Teilzeit bleibt erlaubt: Debatte zielt auf fair geregelte Arbeitszeiten, nicht auf Familienversicherung oder pauschale Verbote
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann
Gerne verweise ich auf meine Antworten auf die Fragen vom 19.06.2025 sowie vom 08.07.2025.