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Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro
Wichtig sind für mich die Themenbereiche Arbeit, Wohnen und Bildung
Daa die Höhe der aktuell gezahlten Entschädigungen und der Altersversorgung wegen der Kopplung an die Lohnentwicklung im Land variiert, entnehmen Sie bitte die aktuellen Beträge dem Abgeordnetengesetz in der aktuellen Fassung