(...) . Die von Ihnen angesprochenen Änderungen zum Einkommensteuergesetz waren zunächst schon für das sogenannte "Jahressteuergesetz 2019" vorgesehen, (...)
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(...) Die von Ihnen angesprochenen Änderungen zum Einkommensteuergesetz waren zunächst schon für das sogenannte "Jahressteuergesetz 2019" vorgesehen, welches kurze Zeit vorher vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche Sachverhalte vollständig auszuschließen. (...)
(...) Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Wie wir auch schon nach dem Beschluss im Finanzausschuss öffentlich formuliert haben, halten wir eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht. Wir mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. (...)
Sehr geehrter Herr Kellerhoff, (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Aber vielleicht stellen Sie diese besser jenen Protagonisten, die für das Gesetz verantwortlich sind. Nicht selten werden eigentlich sehr wichtige Regelungen, die große Auswirkungen auf die Bürger haben, in Nebensätzen versteckt, um diese ohne großes Aufsehen durchwinken zu können. (...)
(...) Die Kfz-Steuer bemisst sich bereits seit dem 1. Juli 2009 auch nach dem Ausstoß von Kohlenstoffdioxid. (...)