Wichtige Aufgaben des Bundestages als oberstes Gesetzgebungsorgan - etwa Kontrolle und Einflussnahme - können gerade dadurch gestärkt werden, dass einzelne Abgeordnete zugleich auch Regierungsmitglieder sind
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das Grundgesetz regelt die Entschädigung von Abgeordneten in Artikel 48 Absatz 3, wonach jeder Abgeordnete eine Entschädigung erhält
Die Frauenquote ist ein Alleinstellungsmerkmal unserer Partei und hilft männlich dominierte Strukturen aufzubrechen.
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, zu wenden
Natürlich kann ich verstehen, dass man die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) als zu wenig entscheidungsfreudig empfindet. Dennoch darf man nicht vergessen, dass die MPK kein Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt ist
. Das Grundgesetz, die Verfassung des Freistaates Sachsen und die weiteren Gesetze verbieten nicht, dass Abgeordnete auch Ministerin oder Minister sein können.