Antwort 06.05.2020 von Thomas Oppermann SPD
(...) Die Einführung der Maßnahmen und ihre Lockerung wurden in Telefonkonferenzen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung abgestimmt. (...)
(...) Die Einführung der Maßnahmen und ihre Lockerung wurden in Telefonkonferenzen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung abgestimmt. (...)
(...) Für die Einführung der Maßnahmen sind grundsätzlich die Länder zuständig (...)
(...) Auf Verlangen des Bundestages oder des Bundesrates kann diese Feststellung theoretisch aufgehoben werden. Ich gehe aber in dem Fall davon aus, dass die Bundestagsabgeordneten das dann allerhöchstens abnicken können. (...)
(...) Aktuell? Keine! (...)