
  Antwort ausstehend von Stefan Engstfeld   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN





Ich halte es auch nicht für zielführend, Kosten für nun einmal anstehende Aufgaben nachzuhalten.

Ziel der Untätigkeitsklage ist es, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Zugang zu staatlichen Leistungen oder Entscheidungen zu erleichtern