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Thorsten Frei
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Frage von Frauke B. •

Warum sperrt sich die Union, den Gerichtsentscheid umzusetzen?

Sehr geehrter Herr Frei,von Ihnen und Ihren Kollegen höre ich laufend, das das Urteil des VG Berlin nicht endgültig wäre.
Experten sagen etwas anderes, und ich frage mich und Sie, warum Sie nicht auf diese Meinungen eingehen.
Für mich kann es nicht sein, das eine Bundesregierung Gerichtsurteile nicht anerkennt!
Danke für Ihre Antwort.
MfG
F.B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

das ist natürlich falsch. Die Bundesregierung respektiert und achtet die Arbeit der Judikative und deren Rechtsprechung. Längst ist der von Ihnen angesprochene Beschluss des VG Berlin umgesetzt.

Fakt ist aber auch, dass er keine über den Einzelfall hinausgehende Wirkung entfaltet und im Falle des Eilantrags auf einen vorläufigen Rechtsschutz und nicht auf eine Hauptsacheentscheidung abzielt.

Klar ist zudem auch, dass es Aufgabe der Legislative ist, einen politischen Rechtsrahmen zu setzen, entlang dem die Judikative das Zusammenleben der Menschen bewertet und urteilt. Dabei ist die Politik frei, diesen Rechtsrahmen immer wieder zu ändern, um Problemlösungen zu ermöglichen. Das ist sogar zwingend notwendig, sogar im Falle der Verfassung. Es ist mitnichten so, dass die Gerichte die Politik bestimmen, die Legislative sich daran halten müsste und Gesetze nicht geändert werden könnten. Eine solche Sichtweise wäre absurd und würde der Aufgabe von Staatlichkeit nahekommen, wenn man beispielsweise an europäische Vorgaben denkt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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