Antwort 03.05.2023 von Ulrike Bahr SPD
Die Inflationsausgleichszahlung erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Pensionär:innen erhalten diese Sonderzahlung nicht.
Die Inflationsausgleichszahlung erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Pensionär:innen erhalten diese Sonderzahlung nicht.
Wir setzen uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung ein, das gilt auch für die entsprechende Anpassung der Versorgungsbezüge.
Wenn es ein Tarifergebnis für den TV-L gibt, finde ich es richtig, das auch auf Beschäftigte im Beamtenverhältnis sowie Pensionäre zu übertragen.
Die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation bedeutet für mich auch, dass es keine Abkopplung der Versorgungsbezüge der Pensionäre von der Besoldung der aktiven Beamten geben darf.