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Johann Saathoff
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Frage von Thomas B. •

Zu RdSchr. d. BMI v. 14.6.21 - D3-30200/94#21 - 178#6: Wäre es möglich, das o.g. Rundschreiben insoweit anzupassen, dass der Rechtsweg für klagebereite Bundesbeamte*innen wiederhergestellt wird?

Sehr geehrter Herr PrlSts Saathoff,

die Verfahrenswege für Streitigkeiten in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sind im VwVfG und in der VwGO geregelt. Wäre es möglich, das o.g. Rundschreiben insoweit anzupassen, dass der Rechtsweg für klagebereite Bundesbeamte*innen wiederhergestellt wird?

Aufgrund der Verfahrenszeiten durch die Instanzen, wäre auch erst die nächste Bundesregierung in der Situation, eine Entscheidung des BVerfG zur amtsangemessen Alimentation der Bundesbeamten unter Fristsetzung umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Th

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Durch das genannte Rundschreiben wurde der Rechtsweg für klagewillige Beamte in keiner Weise beschnitten. Es wurde lediglich auf das Erfordernis des Widerspruchs verzichtet. Sie können aber jederzeit Widerspruch einlegen und um Bescheidung bitten und dann ggfs. gegen den Bescheid klagen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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