Frage von Ulrich K. • 31.01.2025

Antwort ausstehend von Thomas Jarzombek CDU
Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland – das ist geltendes Recht und muss durchgesetzt werden
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.