Antwort 13.04.2022 von Paul Ziemiak CDU
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
fachliche Expertise gehört sicher auch zu den Auswahlkriterien, aber auch Vertrauen des Bundeskanzlers in seine Minister*innen, sowie die notwendige Erfahrung, ein solches Ministeriums auch führen zu können
Ich halte es für richtig, dass die Politik auf Bundesebene entschlossen gehandelt hat, um die Impfquote zu erhöhen. In Berlin setzen wir auf umfassende Aufklärung und niederschwellige Angebote, um möglichst viele Menschen zu erreichen und künftige Gesundheitskrisen besser bewältigen zu können.
Als Abgeordneter des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesparlament) war ich nicht berechtigt, darüber abzustimmen.