Fragen und Antworten

Der Antrag beweist erneut die mangelnde sachliche Auseinandersetzung der AfD mit Vorschlägen im politischen Raum und die Ablehnung von Vielfalt - selbst, wenn es sich um Zahlungsmittel handelt.

Allerdings war der Antrag inhaltlich unausgereift und ließ entscheidende Aspekte wie Datenschutz, ethische Leitlinien und nachhaltige Finanzierung offen.

Die Erhöhung tritt zum 1.Juli 2025 in Kraft.

Ich finde: Jede Partei, die hier zur Wahl steht, muss auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Unter dieser Prämisse muss die AfD geprüft werden.