Gibt es Transparenz darüber welche Abgeordneten über Beteiligungen an Impfstoffherstellern verfügen und somit im Falle der Impfpflichtanträge nicht unabhängig entscheiden können?

Paul Ziemiaks Antwort vom 13. April 2022 - 17:51
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Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
Weitere Informationen zu den Transparenzregeln finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak MdB