Gibt es Transparenz darüber welche Abgeordneten über Beteiligungen an Impfstoffherstellern verfügen und somit im Falle der Impfpflichtanträge nicht unabhängig entscheiden können?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
Weitere Informationen zu den Transparenzregeln finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak MdB

