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Paul Ziemiak
CDU
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Frage von Sabine B. •

Gibt es Transparenz darüber welche Abgeordneten über Beteiligungen an Impfstoffherstellern verfügen und somit im Falle der Impfpflichtanträge nicht unabhängig entscheiden können?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt. 

Weitere Informationen zu den Transparenzregeln finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ziemiak MdB

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