Antwort 02.04.2024 von Michael Schrodi SPD
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.

Deutschland muss helfen, darf aber auch Fragen und Zweifel artikulieren
Ein Blick in die Nachrichten genügt - es herrscht Krieg in Europa. Dieser veränderten Bedrohungslage müssen wir entschlossen begegnen.
Cannabis dürfen wir nicht verharmlosen. Der Staat muss seinen Aufgaben nachgehen - dazu zählt selbstverständlich auch die Sucht- und Drogenprävention.
Dies ist eine, wie ich finde, unpassende Einmischung in die deutsche Regierungspolitik.