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  Aktuell bin ich ja nicht im Parlament. Aber auch in meiner Zeit als Abgeordnete hatte ich weder im Europäischen Parlament (2019-2024) noch während meiner Zeit im Bundestag (2009-2013) zusätzliche Einnahmen.
Ob die Arbeit einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten dem Allgemeinwohl dient oder lediglich persönlichen Interessen folgt, ist nicht Gegenstand staatlicher Entscheidungen. Vielmehr kontrolliert das Parlament den Staat – und nicht umgekehrt. Die Entscheidung, wer Politik im Sinne des Allgemeinwohls gestaltet und wer nur die eigenen oder klientelistische Interessen verfolgt, obliegt letztlich den Wähler*innen.
die Antwort auf Ihre Frage lautet JA. Wie es bisher in der Bürgerschaft gehandhabt wird, hatte ich ja bereits geschrieben.