Antwort 16.08.2024 von Johannes Arlt SPD
das von Ihnen angefragte Gesetzesvorhaben habe ich bisher noch nicht im Volltext gelesen, nur in der medialen Kommentierung.
das von Ihnen angefragte Gesetzesvorhaben habe ich bisher noch nicht im Volltext gelesen, nur in der medialen Kommentierung.
Meiner Ansicht sollte die Polizei mehr Möglichkeiten bei der biometrischen automatisierten Gesichtserkennung, auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz, bekommen.
Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob es diesbezüglich Überlegungen im BMF gibt. Ich bitte Sie, Ihre Frage an das BMF zu richten.
Straftaten durch Polizeibeamte sind nicht weniger Unrecht als von anderen Bürgern. Wenn Polizeibeamte oder andere Amtsträger Straftaten begehen, sieht das Strafgesetzbuch regelmäßig sogar härtere Strafen vor, insbesondere bei der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB).