In unserer Verfassung gibt es zu Recht hohe Hürden für Parteienverbote: Ein Prüfverfahren können nur Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen. Als Linksfraktion werden wir alles dafür tun, dass dieser längst überfällige Schritt gegangen wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.06.2026 von Michael „Moses“ Arndt Die Linke
Antwort 30.05.2025 von Esra Limbacher SPD
Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses wird prüfen, ob die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren darstellt. Erst auf dieser Grundlage kann politisch entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte.
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort 03.06.2025 von Nancy Faeser SPD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet eigenständig und hat den gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen.
Antwort ausstehend von Juliane Timmermann SPD
Antwort ausstehend von Ralf Niedmers CDU