
 Antwort 15.01.2025 von Beatrix von Storch   AfD
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, würde ich Ihnen empfehlen, sich in dieser Frage juristischen Rat zu suchen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, würde ich Ihnen empfehlen, sich in dieser Frage juristischen Rat zu suchen.

Das kann in der Tat ein Problem sein, ich nehme das Thema gerne mal mit.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden.

Ich habe mich zu Ihren drei vorangegangenen Fragen erkundigt und Ihnen nach bester Kenntnis Auskunft erteilt. Der Bundestag verfügt über ca. 30 Ausschüsse und es nicht möglich, dass jedes Bundestagsmitglied Fachexperte für alle damit verbundenen Themenbereiche ist.

Die Datenethikkommission forderte 2019 den Ausbau der ePA für eine bessere medizinische Versorgung. Sicherheit und Patientenhoheit bleiben zentral.