Erfreulicherweise macht die Medizin riesengroße Fortschritte bei der Heilung von Krebs, so dass immer mehr Menschen die Erkrankung überleben und dauerhaft genesen können. Insofern ist es richtig und notwendig, dass man über ein „Recht auf Vergessen“ gesellschaftlich debattiert. Ich kann den Wunsch der Betroffenen sehr gut nachvollziehen, wieder in allen Belangen als gesund behandelt und wirtschaftlich nicht benachteiligt zu werden.
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Gerne bekräftige ich meine kritische Einordnung aus der ursprünglichen Antwort: Die Wahrung datenschutzrechtlicher Standards ist unbedingt erforderlich und muss in den Verhandlungen berücksichtig werden. Ich nehme die Bedenken gegen das Abkommen sehr gerne mit in meine Gespräche mit den zuständigen Fachpolitiker*innen.
In jedem Fall wird es weitere Maßnahmen brauchen, um Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Grooming so weit wie möglich zu unterbinden.
Derzeit prüft das Bundesinnenministerium, ob und in welcher Form die Software von Palantir eingesetzt werden könnte. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Die nächste Wahl findet 2029 statt und wird gemäß Datenschutzgesetz NRW auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag auf die Dauer von 8 Jahren gewählt.