Julia Eisentraut vor verschwommenem, städtischen Hintergrund
Julia Eisentraut
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Frage von Felix H. •

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist u. a. die Bündelung der Datenschutzaufsicht über die private Wirtschaft bei der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant. Unterstützen auch Sie das Vorhaben?

https://tinyurl.com/52n6f9en

https://www.datenschutzticker.de/2025/06/klage-gegen-datenschutzbehoerden-wegen-untaetigkeit/

"Noyb hatte seine Beschwerden gegen die Nachrichtenseiten t-online.de und faz.net bei den deutschen Datenschutzbehörden bereits im August 2021 eingereicht. Erst über ein Jahr später habe sich die Datenschutzbehörde Nordrhein-Westfalens mit dem Hinweis, sie habe die Beschwerde gar nicht erhalten, gemeldet, obwohl bei noyb eine Empfangsbestätigung aus dem Vorjahr vorliege. Im Mai 2025 sei dann schließlich eine 12-seitige Mitteilung gefolgt, laut der man noch keine Entscheidung treffen könne. Inhaltlich bleibe die Behörde also weiterhin untätig."

Wozu braucht mensch für den nicht-öffentlichen Aufsichtsbereich Behörden wie die LDI, die auch schon (1 Bsp.) Nichterhalt von bereits durch Empfangsbestätigung konfirmierten Beschwerden erfinden u. sonst gerne nichts machen?

Sollte die in Bonn ansässige Bundesdatenschutzbeauftragte Aufgabenbereiche übernehmen u. bündeln?!

Julia Eisentraut vor verschwommenem, städtischen Hintergrund
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für uns steht fest: Eine starke und handlungsfähige Datenschutzaufsicht ist unverzichtbar für den Schutz der digitalen Grundrechte. Dabei kommt es nicht allein auf die formale Struktur an – entscheidend ist, dass die Aufsicht personell gut ausgestattet, klar verankert und für Bürger*innen verständlich und transparent organisiert ist. Nur so kann sie ihrer Aufgabe gerecht werden, die Rechte der Bürger*innen zuverlässig und zeitnah zu wahren.

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