Wie passt es zusammen, dass mit der Software VeRA in BY vorgeblich kein Racial Profiling betrieben wird, sich BY aber dafür einsetzt künftig auch Daten der Ausländerbehörde mit VeRA anzuzapfen?
Sehr geehrter Herr Landesinnenminister, diese Informationen habe ich aus folgendem Artikel der Zeit: https://www.zeit.de/2025/26/ki-polizei-bayern-software-palantir-vera/komplettansicht
Auch die anderen einsilbigen Antworten des Herrn Brandl sind leider alles andere als vertrauensfördernd. Hochachtungsvoll, Sven H., TR am BayLfSt

Sehr geehrter Herr H.,
VeRA bereitet unter den engen und strengen rechtlichen Vorgaben des Art. 61a des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes Bestandsdaten aus polizeieigenen Datenbeständen schnell und strukturiert auf. Sie ermöglicht eine effiziente Auswertung durch speziell hierfür geschulte Mitarbeiter der Bayerischen Polizei. Die Bewertung dieser Daten erfolgt vollständig manuell und nicht automatisiert. Somit ist ein „Racial Profiling“ in Folge des Betriebs der Anwendung VeRA ausgeschlossen.
Eine Anbindung an Datenbanken der Ausländerbehörden ist weder aktuell gegeben, noch beabsichtigt.
Die Bayerische Polizei hat darüber hinaus vielfach öffentlich, u. a. gegenüber dem Bayerischen Landtag und Pressevertretern, Stellung zum Vergabeverfahren, dem Betrieb, den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Kosten sowie dem gegebenen Mehrwert genommen. Falls Sie diesbezüglich weitere Informationen einsehen möchten, stehen Ihnen über den Internetauftritt des Bayerischen Landtages (https://www.bayern.landtag.de/) die veröffentlichten Landtagsanfragen sowie die hierzu übermittelten Antworten zur Verfügung.
Sollte Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Signatur als Beamter des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLfSt) dienstlicher Natur sein, bitte ich um entsprechende Rückmeldung, damit eine Beantwortung auf dem Dienstweg erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL