Frage von Paul K. • 02.03.2022

Antwort von Delara Burkhardt SPD • 06.07.2022
Die EU ist nach internationalem Recht selbst an Menschenrechtsverpflichtungen und Völkergewohnheitsrecht gebunden, sie bezieht sich an mehreren Stellen darauf.
Die EU ist nach internationalem Recht selbst an Menschenrechtsverpflichtungen und Völkergewohnheitsrecht gebunden, sie bezieht sich an mehreren Stellen darauf.
Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Als FDP auf Bundesebene fordern wir, dass der Bund für alle Fragen des Schutzstatus und der Beendigung des Aufenthaltes einschließlich der Abschiebung zuständig sein soll und sich die Länder auf die Aufgabe der Integration konzentrieren können.
zu Ihrer Frage hat sich Christian Lindner bereits am 25. August geäußert. Die Antwort können Sie gerne hier nachlesen:
Alle politischen Themen werden auf der Grundlage unserer 4 Säulen bearbeitet, gelöst und zur Abstimmung gebracht!