Antwort 31.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Selbstverständlich prüft die Bundesregierung als antragsberechtigte Antragstellerin respektive die zuständigen Verfassungsressorts diese Option im Lichte nachrichtendienstlicher Erkenntnisse fortwährend
Selbstverständlich prüft die Bundesregierung als antragsberechtigte Antragstellerin respektive die zuständigen Verfassungsressorts diese Option im Lichte nachrichtendienstlicher Erkenntnisse fortwährend
Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch bewerte ich die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens für juristisch nicht gesichert gegeben und politisch kontraproduktiv.
Parteiverbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht können nicht von einzelnen Parteien gestellt werden, sondern lediglich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
Über die Anwendung des Artikel 18 GG befinden im Übrigen nicht die Grünen im Speziellen und auch nicht Politiker im Allgemeinen.
Hier müssten Sie bitte Kontakt mit den Abgeordneten im Saarland aufnehmen.