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Johann Saathoff
SPD
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Frage von Hans M. •

Frau Faeser hat die Wertung ihrer Behörde: "AfD GESICHERT rechtsextrem" , veröffentlicht. Warum hat die SPD damit noch keinen AFD Verbotsantrag gestellt, wo es doch gesichert ist, wie Faeser betonte?

Herr Saathof,

1. Wer hat und wann, bitte konkret, bevor (!) Frau Faeser an die Öffentlichkeit ging, die Einstufung des BfV gegengeprüft und bestätigt, wie es im Rechtsstaat üblich ist?

2." Für unzulässig hält Verfassungsrechtler Boehme-Neßler, dass im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Ausschuss-Vorsitzenden auf die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch verwiesen werde. Juristisch sei das Gutachten des Verfassungsschutzes „völlig wertlos“.

https://www.tagesspiegel.de/politik/posten-fur-ausschuss-vorsitzende-afd-abgeordnete-fallen-bei-geheimer-wahl-im-bundestag-durch-13727782.html

Da die SPD dies offensichtlich begründet anders sieht und den Bericht des BfV, ohne juristische Prüfung, veröffentlichte und daraufhin der AFD Ausschussvorsitze verweigert, warum ist die SPD dann folgerichtig noch nicht, mit einem Verbotsantrag vor das BVG gegangen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Parteiverbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht können nicht von einzelnen Parteien gestellt werden, sondern lediglich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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