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Grundprinzip unseres Erbrechts ist das Prinzip des Vonselbsterwerbs gemäß § 1922 I Bürgerliches Gesetzbuch (Universalsukzession), wonach mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes automatisch auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht.
Wir sind allerdings der Ansicht, dass die aktuelle Rechtslage alle Interessen in ausgewogenem Maße berücksichtigt.
Mir ist nicht bekannt, ob die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative plant, um zu verhindern, dass Vermögen mit doppelten Familienstiftung einfach hin und hergeschoben werden um einer Besteuerung zu entgehen.
Dennoch hat sich der Gesetzgeber bewusst dafür entschieden, dass Pflichtteilsrecht weiterhin gesetzlich zu gewährleisten, um der gegenseitigen familiären Verantwortung Rechnung zu tragen:
Wir wollen eine weitere Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich verhindern und setzen uns deshalb für eine angemessenere Besteuerung von Vermögen ein