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Beide Wege erfordern Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, beide Wege erlauben aber auch Ausnahmen, wenn das Sprachniveau aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Dies ist aus meiner Sicht auch richtig.
Rechtsänderung bedingt Anspruch. Nachzahlung erfolgt im weiteren Verlauf.
Das Land Niedersachsen ist für die Anpassung der FEZVO zuständig und plant, die Verordnung in den kommenden Wochen anzupassen.
Ein Parteienverbot ist grundsätzlich auch denkbar. Dies würde aber eine entsprechende Bewertung durch die Bundesregierung erfordern. Das seit langem vom Bundesamt für Verfassungsschutz angekündigte Gutachten ist noch immer nicht abgeschlossen. Es wird nach Veröffentlichung aber ganz sicher sehr genau durch die neue Bundesregierung geprüft werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Bundestagspräsidentin zu hypothetischen Fragen und Rechtsfragen generell keine Antwort geben kann