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Frage von Axel F. •

Werden Sie eine Gesetzesinitiative einbringen, die Verstöße gegen digitale Barrierefreiheit (BGG) endlich mit Bußgeldern sanktioniert, statt Kommunen mit Alibi-Zertifikaten davonkommen zu lassen?

Sehr geehrte Frau Lemke, während Konzerne bei Datenschutzverstößen (DSGVO) Millionenstrafen fürchten müssen, bleibt die digitale Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland faktisch folgenlos.

In der Praxis beobachte ich seit Jahren:

Gefälligkeitsgutachten: Kommunen nutzen identische Prüfberichte, die trotz massiver Barrieren Barrierefreiheit bescheinigen.

Etikettenschwindel: Texte werden als „Leichte Sprache“ zertifiziert, strotzen aber vor Fachbegriffen und Fremdwörtern.

Ignoranz: Fachliche Hinweise von Betroffenen werden von Verwaltungen schlicht ausgesessen.

Die aktuelle BGG-Reform 2026 bleibt hier erneut hinter den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Barrierefreiheit rechtlich auf die gleiche Stufe wie der Datenschutz gehoben wird? Wie wollen Sie sicherstellen, dass Inklusion nicht länger an der „Profitlogik“ von Beratungsfirmen und der Trägheit von Behörden scheitert?

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr F.,

dass Deutschland bis heute die UN-Behindertenkonvention nicht umgesetzt hat, kritisieren wir als Linke an vielen Stellen scharf. Alle öffentlichen Stellen sind aufgefordert Barrierefreiheit tatsächlich umzusetzen.

Unsere klaren Forderungen nach vollständiger Umsetzung haben wir in einem eigenen Antrag zur Debatte der Reform des BGG Anfang Mai in den Bundestag einbracht ( https://dserver.bundestag.de/btd/21/055/2105569.pdf ). Damit setzen wir uns auch dafür ein, dass einklagbare Ansprüche auf Schadendersatz und Entschädigung bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit eingeführt werden, wie dies im Datenschutzrecht bereits der Fall ist.

Einen Bußgeld-Tatbestand für Kommunen zu schaffen, läge in der Zuständigkeit der Länder. Eine solche Gesetzesinitiative werden wir als Bundestagsfraktion daher nicht einbringen.

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