Die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein
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Antwort 19.09.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 18.09.2025 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren hartnäckig mit dem Thema Islamismus und seiner Bekämpfung auseinander.
Antwort 07.09.2025 von Thorsten Frei CDU
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag ein Bekenntnis abgegeben, dass wir die Forschung zu postinfektiösen Erkrankungen wie ME/CFS, Long Covid oder PostVac als Basis für grundlegende Verbesserungen fördern werden. Dass es neben wirksamen Therapien aber auch angemessene Versorgungsstrukturen und ein adäquates Verständnis der Ärzteschaft geben muss, versteht sich ebenfalls.
Antwort ausstehend von Dorothee Bär CSU
Antwort 19.09.2025 von Helge Lindh SPD
Eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur ist – angesichts der Unsicherheiten unserer transatlantischen Partner – von höchster Bedeutung für unsere Außen- und Sicherheitspolitik.
Antwort ausstehend von Nina Warken CDU