Warum möchten Sie die Chatcontrolle haben? Diese beschneidet Rechte des freien und unbescholtenen Bürger.
Ich lehne eine allgemeine Chatkontrolle ab, da sie die Privatsphäre und das Recht auf vertrauliche Kommunikation unverhältnismäßig einschränkt. Sie stellt alle Bürger unter Generalverdacht, obwohl der Staat bereits wirksame Ermittlungsbefugnisse besitzt. Mit richterlicher Anordnung können Behörden Telekommunikation überwachen, Hausdurchsuchungen durchführen, Geräte beschlagnahmen und digitale Beweise sichern. Diese gezielten Maßnahmen sind rechtsstaatlich und ausreichend. Eine flächendeckende Chatkontrolle gefährdet zudem die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und damit die IT-Sicherheit aller. Kriminalität muss konsequent bekämpft werden – aber mit gezielten Ermittlungen statt der Überwachung der gesamten Bevölkerung.
Quellen: BVerfG (1 BvR 370/07, 595/07), EuGH C-293/12 und C-511/18.

