Antwort 05.06.2025 von Anette Kramme SPD
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
Aber auch wenn Du noch nicht wählen darfst, gibt es viele Möglichkeiten, politisch aktiv zu sein und etwas zu bewegen.
CDU und CSU sind der Ansicht, dass die pauschale Einordnung aller Menschen aus der Ukraine in das Bürgergeldsystem heute der falsche Weg ist, weshalb wir im Bundestagswahlkampf Änderungen eingefordert haben.